Für die Arbeitsplatzvermittlung entstehen für Sie als Bewerber folgende Kosten:

Für Leistungsempfänger von Arbeitslosengeld I oder II

Nach erfolgreicher Arbeitsplatzvermittlung händigen Sie uns Ihren Vermittlungsgutschein aus. Ihnen entstehen durch die Aushändigung keine Kosten! Unsere Dienstleistung wird durch die Bundesagentur für Arbeit abgegolten.

Für wechselwillige Bewerber (Job to Job)

Sie befinden sich in einem festen Arbeitsverhältnis und möchten sich gern verändern? 

Sehen wir eine Vermittlungsmöglichkeit, d.h. können wir Ihnen eine adäquate Stelle anbieten, werden die Kosten der Vermittlung durch Ihren zukünftigen Arbeitgeber übernommen.

Achtung: Derzeit werden noch nicht in allen Branchen/Bereichen Vermittlungshonorare durch die Unternehmen gezahlt.

Bedenken Sie bitte, dass das Risiko bei einem Arbeitsplatzwechsel allein bei Ihnen liegt!

Haben Sie Fragen hierzu? Rufen Sie uns gerne an!