Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Hauch Personalmanagement e.Kfr. - Stand Januar 2009

 

§ 1 Allgemeine Bestimmungen, Vertragsgegenstand und Haftungsausschlüsse

(1) Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen, die durch die Hauch Personalmanagement e.Kfr. erbracht werden. Hauch Personalmanagement e.Kfr. erbringt Leistungen ausschließlich unter Zugrundelegung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

(2) Gegenstand des Vertrages ist die Vermittlung von Arbeitslosen und Arbeitssuchenden.

(3) Seitens des Hauch Personalmanagements e.Kfr. wird ein Vertragsverhältnis gegenüber einem Auftraggeber durch eine erfolgreiche Vermittlung erfüllt.

(4) Die Hauch Personalmanagement e.Kfr. übernimmt keine Garantien und Gewährleistungen für eine erfolgreiche Vermittlung innerhalb eines bestimmten Zeitraumes. Dies gilt sowohl für die Arbeitnehmer, als auch für die Arbeitgeber.

(5) Die Hauch Personalmanagement e.Kfr. übernimmt keine Haftung und Gewährleistung für die vermittelte Arbeitskraft und eine damit im Zusammenhang stehende Qualität und Güte der Arbeitsleistung. Dies gilt insbesondere für mangelhafte Arbeitsleistung, eventuellen Arbeitsausfall bei Krankheit oder einem Nichterscheinen.

(6) Bei Nichtzustandekommen eines Arbeitsverhältnisses ist jegliche Haftung ausgeschlossen.

(7) Eine Überprüfung der von den Bewerbern gemachten Angaben obliegt allein den Arbeitgebern. Unvollständige und unwahre Angaben seitens der Arbeitskräfte, sowie seitens der Arbeitgeber gegenüber der Hauch Personalmanagement e.Kfr., schließen eine Haftung aus.

 

§ 2 Vertragsschluss

Die Beauftragung der Vermittlungstätigkeit kommt zustande, wenn die Hauch Personalmanagement e.Kfr. schriftlich, per Fax, Post oder E-Mail und fernmündlich durch den jeweiligen Auftraggeber benachrichtigt wird. Ein Honoraranspruch gegenüber dem Auftraggeber entsteht zu diesem Zeitpunkt noch nicht.

 

§ 3 Ablehnung eines Auftrages

(1) Die Vermittlungstätigkeit der Hauch Personalmanagement e.Kfr. beschränkt sich auf die Zielgruppen: „Facharbeiter, gewerblich, kaufmännisch, IT-Branche und Akademiker“. Die Branchen „Gesundheit und Gastronomie“ werden nicht vermittelt. Die Hauch Personalmanagement e.Kfr. behält sich etwaige Änderungen vor.

(2) Die Hauch Personalmanagement e.Kfr. behält sich die Auftragsannahme von Arbeitgebern vor, insbesondere Unternehmen bzw. deren Inhaber, welche in der Vergangenheit negativ auffielen, werden nicht bedient.

 

§ 4 Besondere Geschäftsbedingungen für Vermittlungstätigkeit

(1) Der Arbeitgeber verpflichtet sich für alle den Auftrag der Personalauswahl und der Personalbeschaffung benötigten Informationen und Daten der Hauch Personalmanagement e.Kfr. zur Verfügung zu stellen.

(2) Alle Bewerbungsunterlagen, die dem Arbeitgeber von der Hauch Personalmanagement e.Kfr. zur Verfügung gestellt werden, bleiben Eigentum der Hauch Personalmanagement e.Kfr. Die Unterlagen und die darin enthaltenen Angaben sind streng vertraulich. Eine Weitergabe an Dritte sowie eine Vervielfältigung ist unzulässig.

(3) Der Arbeitgeber verpflichtet sich bei Abschluss eines Arbeitsvertrages mit einem Arbeitslosen– nach einer sechswöchigen Dauer der Beschäftigung – auf einem Formular für die Agentur für Arbeit den Vertragsabschluss zu bestätigen und die Dauer der Beschäftigung nach sechs Monaten erneut zu bestätigen.

(4) Die Hauch Personalmanagement e.Kfr. wird Kenntnisse des Arbeitssuchenden feststellen, sowie die mit der Vermittlung verbundene Beratung durchführen, ggfs. findet ein Bewerbungstraining statt.

 

§ 5 Honorarvereinbarungen

(1) Job to Job:

Für Bewerber die arbeitssuchend sind, entstehen Kosten für die Arbeitsplatzsuche i.H.v. 2.000,00€, fällig mit Arbeitsvertragsunterzeichnung.

(2) Vermittlungsgutschein:

Für Bewerber, die arbeitslos sind und Arbeitslosengeld I bzw. II beziehen entstehen für die Vermittlung folgende Kosten: Aushändigung des Vermittlungsgutscheines. Wird der Vermittlungsgutschein nach erfolgreicher Arbeitsplatzvermittlung nicht ausgehändigt, behält sich die Hauch Personalmanagement e.Kfr. eine direkte Forderung für die erbrachte Dienstleistung, die der Arbeitsplatzvermittlung in Höhe von 2.000,00 € brutto gegenüber dem Bewerber vor.

(3) Die Firma Hauch Personalmanagement e.Kfr. darf zur Gewährleistung ihres Honoraranspruches Vermittlungsgutscheine beantragen. Stimmt der Bewerber dem nicht zu, trägt er das Vermittlungshonorar im vollen Umfang.

(4) Vermittlungshonorare gegen Arbeitgeber:

Die Höhe des Honorars bemisst sich nach der Qualifikation des Bewerbers, fällig mit Unterzeichnung des Arbeitsvertrages.

  • einfache Tätigkeiten im gewerblichen Sektor: 250,00 – 500,00 € plus 19 % MwSt.,
  • Facharbeiter und IT-Branche 500,00 – 2.000,00 € plus 19 % MwSt.,
  • Kaufmännisch und Akademiker 1 – 2 Monatsgehälter berechnet auf den Jahresverdienst plus 19 % MwSt.

Das jeweilige Vermittlungshonorar wird auf jedem Bewerberprofil ausgewiesen.

 

§ 6 Zahlungsmodalitäten, Rechnungslegung, Verzug

(1) Kommt aufgrund der Vermittlung der Hauch Personalmanagement e.Kfr. ein Arbeitsvertrag zustande, so ist das vereinbarte Vermittlungshonorar vom Auftraggeber ohne Abzug innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung fällig und zu zahlen bzw. der Vermittlungsgutschein auszuhändigen.

(2) Nach Rechnungslegung und Ablauf weiterer 10 Tage entstehen Verzugszinsen in Höhe von 5 % p.m.

 

§ 7 Datenschutz

Alle der Hauch Personalmanagement e.Kfr. zur Verfügung gestellten Daten werden ausschließlich zur Arbeitsvermittlung genutzt und auf Antrag wieder vollständig gelöscht.

 

§ 8 Geheimhaltung

Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle Informationen und Daten, die sie vom Vertragspartner im Zusammenhang mit der Durchführung dieses Vertrages erhalten, vertraulich zu behandeln und Dritten nicht zugänglich zu machen. Die Verpflichtung erstreckt sich über die Beendigung des Vertrages hinaus.

 

§ 9 Schlussbestimmungen

Vereinbarungen, die von den vorliegenden AGB’s und den Vereinbarungen zum Datenschutz abweichen, bedürfen der Schriftform.

 

§ 10 Vertragswirksamkeit

Die Unwirksamkeit eines Teils dieser Bestimmungen lässt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Soweit in diesen Geschäftsbedingungen keine anders lautende Regelung getroffen worden ist, sind die Vorschriften des BGB über den Dienstvertrag und die Vorschriften aus dem Sozialgesetzbuch III anzuwenden.

 

§ 11 Recht/Erfüllungsort/Gerichtsstand

Es gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Gerichtsstand ist Lüneburg. Stand Janaur 2009